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E-Commerce Know-how

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Good Vita GmbH

Onlineshop-Launch

Die Good Vita GmbH positioniert sich mit einem modernen OXID-Shop im Online-Gesundheitsmarkt. Als Nischenanbieter für hochwertige Gesundheitsprodukte bedient Good Vita die Zielgruppe der Menschen, die ihre Ernährung bestmöglich managen möchten. Schommer E-Commerce übernahm die grafische & technische Umsetzung. Im Rahmen eines SLAs wird das Shop Controlling, die Shop Optimierung und die Vermarktung des Online Shops von der E-Commerce Agentur übernommen.Mehr zum Projekt

Bei der grafischen und technischen Umsetzung unseres Online-Shops hat uns unser Partner Schommer E-Commerce tatkräftig unterstützt. Besonders wertvoll war auch die Zusammenarbeit bei gemeinsam gestalteten Marketingaktivitäten. Dank dem sehr erfahrenen Agentur-Team war der Launch reibungslos und erfolgreich.

Frau Eichhorn
Category Management
Good Vita GmbH
Frau Eichhorn
 

Good Vita GmbH

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tsp & friends GmbH

Template-Erstellung

Grafische Neugestaltung des Shopware-Onlineshops

Mit dem neuen, ansprechenden und modernen Design des Shopware-Onlineshops für die Marke UNWAGO schafft das Unternehmen einen Mehrwert für seine Kunden.Mehr zum Projekt

 
 
 
Technik

Frist für SEPA-Umstellung verlängert

Seit längerem bereitet das neue Zahlungsverfahren SEPA Online-Händlern Kopfzerbrechen.

Da die Umstellung bisher von Unternehmen wohl nicht hinreichend umgesetzt wurde, ist nun die Frist zur Umstellung von der EU-Kommission verlängert worden.

Frist für SEPA-Umstellung verlängert

Die EU-Kommission verlängerte kürzlich die Übergangszeit für die Einführung des einheitlichen Überweisungs- und Lastschriftverfahrens SEPA um ein halbes Jahr. Die bisherigen Überweisungswege funktionieren, um Unterbrechungen des Zahlungsverkehrs zu vermeiden, noch bis zum 1. August 2014, offiziell bleibt es jedoch bei der Auslauffrist vom 1. Februar 2014. Höchste Zeit für Online-Händler, die Umstellung zeitnahe abzuschließen.

SEPA (Single Euro Payments Area) ist der Versuch der EU, einen einheitlichen Zahlungsraum zu schaffen und EU-weit zu standardisieren. Ziel ist also die Umstellung der landeseigenen Zahlverfahren auf ein einheitliches europäisches Zahlverfahren. Im Zuge dessen werden die deutsche Kontonummer und Bankleitzahl in Zukunft von IBAN (International Banking Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) abgelöst.

Die Umstellung auf das SEPA-Verfahren erfordert einige notwendige technische Änderungen und diverse Anpassungen am Onlineshop. Beispielsweise sind diverse Bestandskundendaten ohne Konvertierung nach der abgeschlossenen Umstellung nicht mehr brauchbar. Weiterhin müssen Zahlungsformulare und Check-Out-Prozesse sowie die Schnittstellen zu externen Zahlungsanbietern überarbeitet werden. Um dem Kunden beispielsweise den Check-Out zu erleichtern, sollten die Eingabefelder im idealerweise neugestaltet werden, sodass ein hinterlegter Automatismus Kontodaten im alten Format erkennt und automatisch umwandelt. Ist dies zu aufwendig, sollte zumindest ein Link auf einen freien IBAN-Konverter im Prozess angeboten werden.

Eine weitere Schwierigkeit für Online-Händler ist die durch SEPA notwendige Vorankündigung ("Pre-Notification") des Lastschrifteinzuges bei Lastschriftverfahren. Die Vorankündigung muss den Kunden vor dem Zahlungseinzug zugestellt werden. Das macht es für Online-Händler schwierig, Versand und Zahlung aufeinander abzustimmen.

Link zum SEPA-Whitepaper des BVH (Bundesverband des Deutschen Versandhandels): www.bvh.info/uploads/media/130620_bvh-BVDW_Whitepaper_SEPA.pdf

Online-Händler sollten spätestens jetzt die Auswirkungen der SEPA-Umstellung auf Ihre Zahlungs- und Folgeprozesse prüfen und sich nicht darauf verlassen, dass Bank und Software-Anbieter auf SEPA umstellen und man als Händler selbst nichts unternehmen muss. Außerdem sind die Anwendungen für den Zahlungsverkehr meist so in die Software-Architektur eingebunden, dass sich Wechselwirkungen mit anderen Programmen ergeben können.

Bei Fragen zur Umstellung auf das SEPA-Verfahren kontaktieren Sie uns gerne. Unsere E-Commerce-Berater prüfen auf Wunsch ob Sie die erforderlichen Anpassungen für das SEPA-Zahlungsverfahren vorgenommen haben oder ob einzelne Stolpersteine noch nicht bedacht worden sind.

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