News 
E-Commerce Know-how

E-Commerce Know-how

Die Info-Lightbox

 
 

E-Commerce Know-how

 
Kopfschmeichler

Onlineshop-Launch

Das Reutlinger StartUp Kopfschmeichler vertreibt Kopfbedeckungen für modebewusste Frauen. Mit dem Produktangebot richtet sich Inhaberin Andrea Mettenberger besonders an Frauen, die unter Haarverlust leiden. Mit dem Verkauf der Nischenprodukte im eigenen Online-Shop erfüllt sich die Gründerin einen Herzenzwunsch. Schommer E-Commerce realisierte den OXID-Shop mit der Community Edition, übernahm die grafische & technische Umsetzung, die Online-Vermarktung, die Shop-Optimierung und das Shop-Controlling.Mehr zum Projekt

Die Zusammenarbeit mit Schommer E-Commerce war professionell, kreativ und offen. Sehr gut haben uns der gemeinsame Austausch und die Kompetenz, die das Team gezeigt hat, gefallen. Der Auftritt von Kopfschmeichler wurde so zu etwas sehr Besonderem und erhält viele Komplimente. Wir danken dem Team für die schnelle Umsetzung und die Betreuung.

Andrea Mettenberger
Inhaberin kopfschmeichler.de
Kopfschmeichler
Andrea Mettenberger
 

Kopfschmeichler

 Referenzen 

Referenzen 

tsp & friends GmbH

Template-Erstellung

Grafische Neugestaltung des Shopware-Onlineshops

Mit dem neuen, ansprechenden und modernen Design des Shopware-Onlineshops für die Marke UNWAGO schafft das Unternehmen einen Mehrwert für seine Kunden.Mehr zum Projekt

 
 
 

Änderungen im Widerrufsrecht ab Juni 2014

Mit der neuen EU-Verbraucherrichtlinie soll europaweit ein einheitlicher Verbraucherschutz umgesetzt werden

Insbesondere das neue Widerrufsrecht zwingt Online-Händler zu zahlreichen Anpassungen

Änderungen im Widerrufsrecht ab Juni 2014

Die neue EU-Verbraucherrichtlinie, welche ab dem 13. Juni 2014 gilt, enthält eine Vielzahl von Neuregelungen für Online-Händler. Neben den strengeren Informationspflichten gegenüber den Kunden sowie neuen Regelungen zum Umgang mit Retouren und Rücksendekosten, werden die gesetzlichen Vorgaben zum Widerrufsrecht im BGB umfassend neu geregelt. Alle Änderungen müssen von den Onlineshop-Betreibern bis Juni 2014 umgesetzt sein.

Im Rahmen der Gesetzesänderung gibt es eine neue Musterwiderrufsbelehrung. Diese gilt einheitlich in der gesamten EU. Da sie jedoch an zahlreichen Stellen individuell an den eigenen Onlineshop angepasst werden muss, kommt einiges an Arbeit auf die Shopbetreiber zu. Auch wird dringend dazu geraten, für die Vorname der Änderungen einen Experten hinzuzuziehen. Zwar gibt es Gestaltungshinweise für die Anpassungen der Widerrufsbelehrung an den eigenen Online-Shop, jedoch muss unbedingt auf rechtskonforme Anpassungen geachtet werden - Fehler in der Belehrung können auch in Zukunft zu teuren Abmahnung führen. Für die neue Widerrufsbelehrung wird außerdem keine Übergangsfrist eingeräumt, d.h. alle Änderungen müssen pünktlich zum 13. Juni von den Online-Händlern umgesetzt sein.

Mit dem neuen Widerrufsrecht sollen die Regelungen zum Vertragsschluss transparenter gestaltet werden. Shopbetreiber erhielten in den vergangenen Jahren zahlreiche Abmahnungen wegen Verstößen gegen das sich ständige ändernde Widerrufsrecht. So kam es häufig zu Fehlern bei der Belehrung zu Widerrufs- und Rückgaberecht. Die neuen Regelungen sollen den Online-Händlern helfen, ihren Shop rechtskonform zu gestalten. Nehmen sie den einmaligen Aufwand in Kauf, um die Anpassungen fehlerfrei vorzunehmen, werden Massenabmahnungen nach Erlass der neuen Verbraucherrichtlinie hoffentlich der Vergangenheit angehören.

Das BGB listet eine Reihe von Ausnahmefällen, bei denen das Widerrufsrecht vom Kunden nicht in Anspruch genommen werden kann. Beispielsweise wenn eine Maßanfertigung nach Wunsch des Kunden produziert worden ist. Diese Ausnahmen werden im Rahmen der Einführung der neuen EU-Verbraucherrichtlinie ergänzt. So sind ab Mitte 2014 beispielsweise "versiegelte Waren" vom Widerruf ausgeschlossen.

Hier ein Überblick über die konkreten Änderungen im Widerrufsrecht:

  • Die Kosten für die Rücksendung können ab Juni 2014 grundsätzlich dem Kunden vertraglich auferlegt werden. Bisher hatte der Verkäufer laut einer Klausel ab einem Warenwert von 40 € automatisch die Rücksendungskosten zu tragen.
  • Zuschläge für Express- oder Nachnahmeversand zählen künftig nicht zu den Hinsendekosten und müssen somit generell nicht vom Online-Händler übernommen werden
  • Klare Regeln für Beginn und Ende der Widerrufsfrist - bei korrekter Belehrung erlischt das Widerrufsrecht nach 14 Tagen, wenn nicht in Schriftform belehrt wurde, nach einem Monat.
  • Das sogenannte "ewige Widerrufsrecht" wird abgeschafft. Generell endet das Widerrufsrecht nach den neuen Regelungen spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Eingang der Ware, egal, ob die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß erfolgte.
  • Digitale Güter, beispielsweise Downloads, sind künftig vom Widerruf ausgeschlossen. Wird der Kunde vor dem Kauf darauf hingewiesen, erlischt das Widerrufsrecht mit Beginn des Downloads.
  • Der Vertragswiderruf ist zukünftig nicht nur per Schriftform, sondern auch telefonisch möglich.
  • Der Widerruf muss vom Kunden ab Juni 2014 ausdrücklich erklärt werden. Eine kommentarlose Rücksendung oder Verweigerung der Annahme gilt nicht mehr als Widerruf. Online-Händler müssen ihrerseits schriftlich mitteilen, dass sie den Widerruf zu Kenntnis genommen haben.
  • Dem Kunden muss neben der Widerrufsbelehrung ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt werden.
  • Dem Online-Händler wird ein Zurückbehaltungsrecht eingeräumt. Er kann die Erstattung des Kaufpreises verweigern, solange bis die Ware wieder bei ihm eingegangen ist oder der Kunde die Rücksendung nachgewiesen hat.
  • Der vom Shopbetreiber im Falle eines korrekten Widerrufs zu erstattende Betrag muss künftig dem Kunden innerhalb von 14 Tagen (vorher 1 Monat) zugehen.
  • Da oftmals der Unterschied zwischen Rückgabe- und Widerrufsrecht weder Kunden noch Shopbetreibern klar war, wird es zukünftig kein gesondertes Rückgaberecht mehr geben.

Schon diese kleine Übersicht zeigt, dass die Einführung der neuen EU-Verbraucherrichtlinie zahlreiche Änderungen mit sich zieht. Shopbetreiber müssen ihre Widerrufsbelehrungen überarbeiten - zusätzlich sind auch Anpassungen in den AGBs und dem Bestellprozess erforderlich. Der Druck ist umso höher, da es für die Umsetzung keine Übergangsfristen gibt. Pünktlich zum 13. Juni 2014 wird das Gesetz in Kraft treten. Shopbetreiber sollten daher einen Experten zu Rate ziehen.

Wenn Sie Fragen zur neuen EU-Verbraucherrichtlinie haben, kontaktieren Sie uns gerne!

IHR KONTAKT

Haben Sie Fragen zu Schommer E-Commerce?

  • Mo.-Fr. 9-18 Uhr für Sie erreichbar
0711 76 16 16 - 0
  • Oder schreiben Sie uns eine E-Mail:
info@schommer-media.de
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Ihre Eingabe stimmte nicht mit der Grafik überein.

0711 76 16 16 - 0

Mo.-Fr. 9-18 Uhr für Sie erreichbar
Königstraße 56, 70173 Stuttgart
  Kontakt  

0711 76 16 16 - 0

Mo.-Fr. 9-18 Uhr für Sie erreichbar
Königstraße 56, 70173 Stuttgart
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Ihre Eingabe stimmte nicht mit der Grafik überein.

Direktkontakt zum Geschäftsführer

Tim Schommer +49 711 / 76 16 16 - 16

Unternehmensbroschüre